Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Nut­zungs­be­din­gun­gen für End­kun­din­nen und Endkunden

1. Ver­trags­ge­gen­stand und Definitionen

  • 1.1 Der „Inter­na­tio­na­les Doku­men­tar­film­fes­ti­val Mün­chen e.V.“, ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Dani­el Spon­sel, Dach­au­er Str. 116, 80636 Mün­chen, Amts­ge­richt Mün­chen VR 17621, (im Fol­gen­den „Anbie­ter“ genannt) bie­tet unter dem Namen „dok@home“ End­kun­din­nen und End­kun­den (i) einen Video on Demand-Dienst (im Fol­gen­den “VoD-Dienst”), im Rah­men des­sen die Nut­zung von aus­ge­wähl­ten Fil­men und sons­ti­gen audio­vi­su­el­len Inhal­ten (im Fol­gen­den “Inhal­te” genannt) im Wege des Video on Demand gegen Zah­lung eines Ent­gelts oder ent­gelt­frei ermög­licht wird.

    Die Abwick­lung des VOD-Diens­tes erfolgt durch 1o1Media GmbH, Mart­has­h­of 6, 10435 Ber­lin, Deutsch­land, Email: info@1o1Media.com, Amts­ge­richt Char­lot­ten­burg, Regis­ter­num­mer: HRB 123617 B (“1o1Media”) im Namen und für Rech­nung des Anbieters.

  • 1.2 Anti­dis­kri­mi­nie­rung
    Der Anbie­ter dul­det oder tole­riert kei­ne Form von Bevor­zu­gung, belei­di­gen­der oder ver­let­zen­der Spra­che, Dis­kri­mi­nie­rung, Aus­gren­zung, Gewalt, Belei­di­gung oder Beläs­ti­gung wegen des Geschlechts, der Her­kunft, der Eth­nie, der reli­giö­sen Über­zeu­gung, der Haut­far­be, der Sexua­li­tät, der Geschlechts­iden­ti­tät, Behin­de­rung oder Alter.
  • 1.3 Defi­ni­tio­nen
    „Video on Demand“
    oder „VoD“ bezeich­net die Aus­wer­tung der Inhal­te im Wege der öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chung i.S.d. § 19a UrhG, d.h. das Recht, Mit­glie­dern der Öffent­lich­keit die Pro­duk­ti­on im Wege des Abru­fes zugäng­lich zu machen.
    Strea­ming“ bezeich­net die mit der Über­mitt­lung unver­än­der­te zeit­glei­che Nut­zung des Inhalts durch Endkunde*in, ohne dass eine dau­er­haf­te Kopie des Inhalts auf den End­ge­rä­ten des Endkunde*in erstellt wird.
    „Ver­brau­cher“ oder Ver­brau­che­rin“, zusam­men „Verbraucher*in“ ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann.
    „End­kun­de” oder „End­kun­din“, zusam­men „Endkunde*in“ im Sin­ne die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen sind voll geschäfts­fä­hi­ge Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher aller Geschlech­ter und geschlecht­li­cher Iden­ti­tä­ten.
    „Ein­zel­ab­ruf“
    bezeich­net die Berech­ti­gung zur zeit­lich befris­te­ten Nut­zung eines Inhalts per VoD durch Endkunde*in im Wege des Strea­mings gegen ein ein­ma­li­ges Ent­gelt je Inhalt gemäß den Bestim­mun­gen die­ser Nutzungsbedingungen.

2. Reich­wei­te der Nutzungsbedingungen

  • 2.1 Die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen gel­ten für alle vom Anbie­ter im Rah­men des VoD-Diens­tes ange­bo­te­nen ent­gelt­li­chen und ent­gelt­frei­en Leis­tun­gen und erbrach­ten Diens­te gegen­über Endkunde*in im Zusam­men­hang mit dok@home
  • 2.2 Abwei­chen­de oder ergän­zen­de Geschäfts­be­din­gun­gen der Endkunde*in fin­den kei­ne Anwen­dung, es sei denn, sie sind vom Anbie­ter schrift­lich aner­kannt worden.
  • 2.3 Endkunde*in nimmt zur Kennt­nis, dass im Zusam­men­hang mit der Nut­zung des VOD-Diens­tes der Anbie­ter sich der Leis­tun­gen Drit­ter bedient, ins­be­son­de­re des Unter­neh­mens „1o1 Media“ sowie von Zah­lungs­an­bie­tern, deren Nut­zungs­be­din­gun­gen im Ver­trags­ver­hält­nis mit Endkunde*in neben den Nut­zungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters gel­ten; bei sich wider­spre­chen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen gehen die Nut­zungs­be­din­gun­gen der Drit­ten vor.

3. Ver­trags­schluss

  • 3.1 Ver­trags­schluss VOD-Dienst: Für den Abschluss eines Ver­trags über die Nut­zung der im Rah­men des VoD- Diens­tes bereit­ge­stell­ten Inhal­te zwi­schen dem Anbie­ter und Endkunde*in (im Fol­gen­den “Nut­zungs­ver­trag”) ist die voll­stän­di­ge und kor­rek­te Ein­ga­be abge­frag­ter Daten über die vom Anbie­ter hier­für zur Ver­fü­gung gestell­te Ein­ga­be­mas­ke und die Durch­füh­rung eines etwa­ig erfor­der­li­chen Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­ver­fah­rens durch Endkunde*in erfor­der­lich (soweit eine Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on not­wen­dig ist, ist das Ange­bot der Endkunde*in auf Abschluss eines Nut­zungs­ver­trags auf­schie­bend bedingt durch die erfolg­rei­che Durch­füh­rung des Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­ver­fah­rens). Mit dem Kli­cken des But­tons „Zah­lungs­pflich­tig Bestel­len“ wird die Bestel­lung der Endkunde*in an den Anbie­ter über­mit­telt. Der Nut­zungs­ver­trag kommt anschlie­ßend durch die Frei­schal­tung des jewei­li­gen Inhalts durch den Anbie­ter zustan­de. Die Frei­schal­tung und das Zustan­de­kom­men des Nut­zungs­ver­trags wer­den Endkunde*in per E‑Mail bestä­tigt. Ein Anspruch auf Nut­zung des VOD-Diens­tes besteht nicht.
  • 3.2 Die Ange­bo­te von Endkunde*in auf Abschluss eines Nut­zungs­ver­trags und auf Abschluss eines Ver­trags sind für den End­kun­den ver­bind­lich. Der Anbie­ter ist nicht ver­pflich­tet, das Ange­bot einer*s Endkunde*in auf Abschluss eines die­ser Ver­trä­ge anzunehmen.
  • 3.3 Die jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bun­gen ein­schließ­lich der Preis­an­ga­ben sind im jewei­li­gen Ange­bot auf­ge­führt und sind Bestand­teil des jewei­li­gen Nut­zungs­ver­tra­ges bzw. Ver­trags Veranstaltung.
  • 3.4 Die im Rah­men des Ver­trags­schlus­ses ange­ge­be­nen Daten von in und der Ver­trags­text wer­den nicht gespei­chert. Der*m Endkunden*in wird der Ver­trags­text nach Zustan­de­kom­men des Ver­trags per E‑Mail zugeschickt.
  • 3.5 Endkunde*in kann sei­ne Ein­ga­ben im Rah­men des Abschlus­ses des Ver­trags lau­fend über die Tas­ta­tur- und Maus­funk­tio­nen kor­ri­gie­ren. Außer­dem wer­den der*m Endkunden*in bei der Ein­ga­be sei­ner Daten tech­ni­sche Mit­tel zur Ver­fü­gung, mit denen eine übli­che Voll­stän­dig­keits- und Plau­si­bi­li­täts­kon­trol­le erfolgt und mit deren Hil­fe Ein­ga­be­feh­ler erkannt und berich­tigt wer­den können).
  • 3.6 Endkunde*in hat die Mög­lich­keit, eine Rech­nung anzu­for­dern. Dazu sind gege­be­nen­falls wei­te­re Daten ein­zu­ge­ben. Die Rech­nung wird dann an Endkunde*in zugesandt.
  • 3.7 Das von Endkunde*in durch den Erwerb von Tickets der VOD-Ticket­ka­te­go­rie ein­ge­räum­te Nut­zungs­recht wird räum­lich auf das Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land beschränkt. Das Nut­zungs­recht ist auf den jeweils aktu­el­len Stand­ort von Endkunde*in beschränkt, wobei die grenz­über­schrei­ten­de Por­ta­bi­li­tät von Online-Inhal­te-Diens­ten im euro­päi­schen Bin­nen­markt bei vor­über­ge­hen­den Auf­ent­hal­ten von Endkunde*in in einem ande­ren Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Uni­on gewähr­leis­tet wird.
    Die Wah­rung der ter­ri­to­ria­len Begren­zung der Nut­zung der zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhal­te durch den Anbie­ter wird unter Beach­tung der recht­li­chen Vor­ga­ben tech­nisch durch Geo-Blo­cking gewähr­leis­tet.
    Der Anbie­ter ist berech­tigt, die für eine Ermitt­lung des Wohn­sitz­mit­glied­staa­tes vom jewei­li­gen Endkunde*in gemäß der Ver­ord­nung zur grenz­über­schrei­ten­den Por­ta­bi­li­tät von Online-Inhal­te­diens­ten im Bin­nen­markt erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len bzw. die hier­für gege­be­nen­falls erfor­der­li­chen Maß­nah­men durchzuführen.

4. VOD-Dienst: Leis­tungs­um­fang, Ver­trags­lauf­zeit, Ticket­kauf, Rechteeinräumung 

  • 4.1 Nach Zustan­de­kom­men eines Nut­zungs­ver­tra­ges stellt der Anbie­ter der*m Endkunde*in den jewei­li­gen Inhalt im Wege der Ein­zel­ab­rufs zum Abruf bereit gemäß den fol­gen­den Bestim­mun­gen. Endkunde*in kann der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung eines Inhalts ent­neh­men, unter wel­chen Bedin­gun­gen der Inhalt ange­bo­ten wird. Endkunde*in erhält einen Code, mit wel­chem Zugang zu dem Inhalt oder den Inhal­ten erfolgt.
  • 4.2 Ein­zel­ab­ruf: Im Fal­le des Abschlus­ses eines Nut­zungs­ver­trags, der zu einem Ein­zel­ab­ruf berech­tigt, kann Endkunde*in den Inhalt wie folgt nut­zen:
    - 4.2.1 Endkunde*in kann den Inhalt zum Zwe­cke der unmit­tel­ba­ren Wahr­nehm­bar­ma­chung über den VoD-Dienst, d.h. – mit Aus­nah­me des sog. Buf­fe­rings – ohne Zwi­schen­spei­che­rung im Wege des Strea­mings auf dem End­ge­rät des jewei­li­gen Endkunde*in wäh­rend des Nut­zungs­zeit­raums abspie­len.
    4.2.2 Nach dem erst­ma­li­gen Beginn eines Abspiel­vor­gangs kann Endkunde*in den jewei­li­gen Inhalt inner­halb eines Zeit­raums von 48 Stun­den belie­big oft erneut abspie­len.
    4.2.3 Nach Ablauf einer der vor­ste­hend unter 4.2.1 und 4.2.2 auf­ge­führ­ten Fris­ten ist ein Abspie­len des Inhalts nicht mehr mög­lich.
    4.2.4 Endkunde*in wird ledig­lich das nicht-aus­schließ­li­che, nicht über­trag­ba­re, nicht unter­li­zen­zier­ba­re, zeit­lich auf die unter 4.2.1 und 4.2.2 auf­ge­führ­ten Fris­ten beschränk­te Recht ein­ge­räumt, die Inhal­te für pri­va­te Zwe­cke wahr­nehm­bar zu machen. Wei­te­re Nut­zungs­rech­te wer­den nicht ein­ge­räumt. Endkunde*in ist ins­be­son­de­re nicht berech­tigt, die Inhal­te ganz oder teil­wei­se dau­er­haft zu spei­chern, über den vor­ge­nann­ten Umfang hin­aus zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­än­dern, öffent­lich zugäng­lich zu machen, zu ver­äu­ßern oder für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke zu nutzen.
  • 4.3 Anzahl der End­ge­rä­te
    Endkunde*in kann die dar­ge­stell­ten Leis­tun­gen und Diens­te des VoD-Diens­tes auf bis zu fünf (5) regis­trier­ten End­ge­rä­ten nut­zen. Es steht gleich­zei­tig ein Stream je Endkunde*in zur Verfügung.

  • 4.4 Sys­tem­vor­aus­set­zung des End­kun­den
    - 4.4.1 Endkunde*in benö­tigt zur Nut­zung des VoD-Diens­tes eine Inter­net­ver­bin­dung und ein inter­net­fä­hi­ges End­ge­rät (z. B. PC, Mac, Smart­phone, Tablet). Endkunde*in ist selbst für die Beschaf­fung, Nut­zung und Kom­pa­ti­bi­li­tät der erfor­der­li­chen Hard- und Soft­ware ver­ant­wort­lich.
    4.4.2 Es obliegt Endkunde*in, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass sein End­ge­rät die tech­ni­schen Sys­tem­vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re zur ggf. hoch­auf­lö­sen­den Dar­stel­lung und zum Strea­ming von Inhal­ten, erfüllt. Die Dar­stel­lungs­qua­li­tät der Inhal­te kann sich von End­ge­rät zu End­ge­rät unter­schei­den und von ver­schie­de­nen Hard­ware- und Soft­ware-Fak­to­ren wie der Aktua­li­tät des Betriebs­sys­tems und des Brow­sers, dem Auf­ent­halts­ort, der ver­füg­ba­ren Band­brei­te und/​oder der Geschwin­dig­keit der Inter­net­ver­bin­dung abhän­gen.
    - 4.4.3 Die Nut­zung des VoD-Diens­tes führt zu wei­te­ren Kos­ten für Endkunde*in, ins­be­son­de­re bei Zeit- oder Volu­men­ta­ri­fen. Der Anbie­ter emp­fiehlt vor die­sem Hin­ter­grund einen sog. Flat-Tarif. Für den Emp­fang von Inhal­ten in Stan­dard­auf­lö­sung (SD) emp­fiehlt der Anbie­ter einen Breit­band­in­ter­net­an­schluss mit einer (tat­säch­li­chen) Down­load-Geschwin­dig­keit von min­des­tens 2 Mbits/​s. Für den Emp­fang von hoch­auf­lö­sen­den Inhal­ten (HD), emp­fiehlt der Anbie­ter eine (tat­säch­li­che) Down­load-Geschwin­dig­keit von min­des­tens 5,0 Mbit/​s. Band­brei­ten unter­halb die­ser Emp­feh­lung erlau­ben nur eine ein­ge­schränk­te Nut­zung des VoD-Diens­tes mit erheb­li­chen Qualitätsverlusten.

5. Pflich­ten der Endkunden

  • 5.1 Endkunde*in sichert zu, dass sämt­li­che gegen­über dem Anbie­ter gemach­ten Anga­ben stets wahr­heits­ge­mäß sind.
  • 5.2 Über­mit­telt Endkunde*in die zur Fest­stel­lung des Wohn­sitz­mit­glied­staa­tes gemäß der Ver­ord­nung zur Gewähr­leis­tung der grenz­über­schrei­ten­den Por­ta­bi­li­tät von Online-Inhal­te­diens­ten im Bin­nen­markt vom Anbie­ter benö­tig­ten und abge­frag­ten Infor­ma­tio­nen nicht, nicht voll­stän­dig, oder nicht wahr­heits­ge­mäß, oder unter­lässt er sons­ti­ge in die­sem Zusam­men­hang erfor­der­li­che Mit­wir­kungs­hand­lun­gen mit der Fol­ge, dass der Anbie­ter den Wohn­sitz­mit­glied­staat von Endkunde*in nicht ermit­teln kann, so hat Endkunde*in kei­nen Anspruch dar­auf, die Inhal­te grenz­über­schrei­tend im Sin­ne der genann­ten Ver­ord­nung zu nut­zen. Zur Klar­stel­lung: Hier­von unbe­rührt blei­ben etwa­ige auf Grund der abge­schlos­se­nen Nut­zungs­ver­trä­ge dem*r Endkunde*in ein­ge­räum­ten Rech­te, die Inhal­te auch in ande­ren Län­dern als in sei­nem Wohn­sitz­mit­glied­staat zu nutzen.
  • 5.3 Endkunde*in darf den VoD-Dienst nicht miss­bräuch­lich nut­zen; ins­be­son­de­re ist nicht gestat­tet
    a) die Leis­tun­gen des Anbie­ters nicht geschäfts­mä­ßig an Drit­te ver­mie­ten, wei­ter­ver­äu­ßern oder sons­tig anbie­ten;
    b) die erhal­te­ne Ticket ID an Drit­te wei­ter­ge­ben oder sons­tig zur Ver­fü­gung stel­len;
    c) den zum Ent­schlüs­seln und Abspie­len des Inhalts über­mit­tel­ten digi­ta­len Schlüs­sel nicht mani­pu­lie­ren;
    d) die ter­ri­to­ria­le Begren­zung der Nut­zung (ins­be­son­de­re durch Geo-Blo­cking) der zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhal­te nicht umge­hen (z.B. Umge­hung mit­tels VPN-Cli­ent oder Tun­nel);
    e) Urhe­ber- und Schutz­rechts­ver­mer­ke nicht ver­än­dern;
    f) die abge­ru­fe­nen Inhal­te nur unter Beach­tung der gel­ten­den Geset­ze und im Rah­men der nach dem jewei­li­gen Nut­zungs­ver­trag und die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen ein­ge­räum­ten Rech­te nut­zen, also die Inhal­te ins­be­son­de­re nicht (i) für gewerb­li­che Zwe­cke nut­zen, (ii) öffent­lich vor­füh­ren, (iii) öffent­lich zugäng­lich machen, (iv) sen­den, (v) bear­bei­ten, (vi) (über das erlaub­te Maß hin­aus) ver­viel­fäl­ti­gen, (vii) ver­brei­ten, (viii) ver­trei­ben;
    g) Kin­dern oder Jugend­li­chen nur sol­che Inhal­te vor­füh­ren, vor­füh­ren las­sen oder in ande­rer Wei­se zugäng­lich machen, die für die jewei­li­ge Alters­grup­pe frei­ge­ge­ben sind.
  • 5.4 Bei schuld­haf­ten Ver­stö­ßen von Endkunde*in, die sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Anbie­ter und Endkunde*in erge­ben, haf­tet Endkunde*in gegen­über dem Anbie­ter für alle Schä­den, Kos­ten und sons­ti­ge Auf­wen­dun­gen und stellt den Anbie­ter von hier­durch ent­ste­hen­den For­de­run­gen und Ansprü­chen Drit­ter frei.

6. Inhal­te des Nutzers

Soweit der Anbie­ter der*m Endkunden*in im Rah­men von Ver­an­stal­tun­gen oder des VoD-Diens­tes die Mit­tei­lung oder Ver­öf­fent­li­chung von Nut­zer­in­for­ma­tio­nen oder Nut­zer­inhal­ten im Wege der öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chung (z. B. mit­tels einer Bewer­tungs- oder Kom­men­tar­funk­ti­on) ermög­licht, ist Endkunde*in ver­pflich­tet, kei­ne Infor­ma­tio­nen zu ver­öf­fent­li­chen und/​oder ver­öf­fent­li­chen zu las­sen, wel­che geeig­net sind, Drit­te in ihren Rech­ten und/​oder ihrer Ehre zu ver­let­zen, Per­so­nen oder Per­so­nen­grup­pen zu belei­di­gen oder zu ver­un­glimp­fen, oder sonst gegen gel­ten­des Recht zu ver­sto­ßen. Der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen, ins­be­son­de­re por­no­gra­fi­sche, gewalt­ver­herr­li­chen­de, rechts‑, links- oder welt­an­schau­lich begrün­de­te extre­mis­ti­sche oder gegen die guten Sit­ten ver­sto­ßen­de Inhal­te sind unzu­läs­sig. Im Fal­le eines Ver­sto­ßes ist der Anbie­ter berech­tigt, den Zugriff der*s Endkunden*in auf den VoD-Dienst vor­rü­ber­ge­hend oder bei erheb­li­chen Ver­stö­ßen auch dau­er­haft zu sper­ren sowie ent­spre­chen­de Inhal­te zu entfernen.

7. Ein­schrän­kun­gen der Leistungspflicht

  • 7.1 Im Fal­le einer erheb­li­chen Pflicht­ver­let­zung durch Endkunde*in (z. B. im Fal­le des Zah­lungs­aus­falls) sowie bei begrün­de­ten erheb­li­chen Ver­dachts­mo­men­ten für eine erheb­li­che Pflicht­ver­let­zung ist der Anbie­ter berech­tigt, die jewei­li­ge Leis­tung oder die Ver­füg­bar­keit der Funk­tio­na­li­tät, auf die sich die Ver­let­zung bezieht, im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zurück­zu­be­hal­ten. Der Anbie­ter ist in den genann­ten Fäl­len sowie ins­be­son­de­re bei Ver­dacht unwah­rer oder fal­scher Anga­ben durch Endkunde*in, bei unbe­fug­ter Wei­ter­ga­be von Zugangs­da­ten oder bei Zah­lungs­ver­zug dar­über hin­aus berech­tigt, den Zugang zur Leis­tung durch Endkunde*in zeit­wei­lig zu sperren.
  • 7.2 Der Anbie­ter wird die Leis­tung unver­züg­lich wie­der­auf­neh­men bzw. die Sper­rung auf­he­ben, wenn sich her­aus­stellt, dass die Ver­dachts­mo­men­te unbe­grün­det waren und/​oder eine erheb­li­che Pflicht­ver­let­zung durch Endkunde*in nicht oder nicht mehr vor­liegt. Der Anbie­ter stellt dabei sicher, dass Endkunde*in die ver­ein­bar­te Leis­tung ent­spre­chend der Ver­ein­ba­rung im Nut­zungs­ver­trag nut­zen kann. Das Recht des Anbie­ters zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unberührt.

8. Entgelt/​Zah­lungs­be­din­gun­gen

  • 8.1 Endkunde*in ver­pflich­tet sich, das für das jewei­li­ge Ange­bot für den Inhalt und die jewei­li­ge Art der Nut­zung oder dem Zugang zu einer Ver­an­stal­tung aus­ge­wie­se­ne Ent­gelt zu zah­len. Das ange­ge­be­ne Ent­gelt ist der Gesamt­preis und ent­hält die jeweils gel­ten­de gesetz­li­che Umsatz­steu­er. Das Nut­zungs­ent­gelt wird mit Bereit­stel­lung der Leis­tung sofort fällig.
  • 8.2 Endkunde*in ste­hen ver­schie­de­ne Zah­lungs­mit­tel zur Ver­fü­gung, die auf der jewei­li­gen Ange­bots­sei­te ange­ge­ben wer­den. Die Zah­lung der Ent­gel­te kann nur durch die­se zuge­las­se­nen Zah­lungs­mit­tel erfolgen.
  • 8.3 Die Pflicht zur Zah­lung des Ent­gelts besteht auch dann, wenn Drit­te über den Zugang der*s Endkunden*in Inhal­te des VOD-Diens­tes nut­zen und Endkunde*in die­se Nut­zung zu ver­tre­ten hat.

9. Tech­ni­sche Verfügbarkeit 

Der Anbie­ter bemüht sich um die dau­er­haf­te und durch­ge­hen­de Ver­füg­bar­keit sowie die feh­ler­freie Funk­tio­na­li­tät des VoD-Diens­tes wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit. Der Anbie­ter kann die Erreich­bar­keit und den Betrieb des VoD-Diens­tes wegen tech­ni­scher Grün­de beschrän­ken, sofern die Sicher­heit des Netz­be­triebs, die Auf­recht­erhal­tung der Netz­in­te­gri­tät, ins­be­son­de­re die Ver­mei­dung schwer­wie­gen­der Stö­run­gen des Net­zes, der Soft­ware oder gespei­cher­ter Daten, die Inter­ope­ra­bi­li­tät der Diens­te oder der Daten­schutz dies erfor­dern. Der Anbie­ter wird gege­be­nen­falls War­tungs­ar­bei­ten am VoD-Dienst durch­füh­ren, wobei die­se War­tungs­ar­bei­ten zu nut­zungs­ar­men Zei­ten erfol­gen. Sofern geplan­te War­tungs­ar­bei­ten erfol­gen, wird der Anbie­ter dar­über infor­mie­ren und dies mit­tels geeig­ne­ter Maß­nah­men ankün­di­gen.

10. Für VOD-Dienst: Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher und Widerrufsformular

  • 10.1 Ver­brau­chern steht beim Erwerb von Tickets für den VOD-Dienst nach­fol­gen­des Wider­rufs­recht gemäß der Wider­rufs­be­leh­rung zu.

A. Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen.
Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses.
Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns, Inter­na­tio­na­les Doku­men­tar­film­fes­ti­val Mün­chen e.V, Dach­au­er Str. 116, 80636 Mün­chen, E‑Mail info@dokfest-muenchen.de mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.
Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Fol­gen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Vor­zei­ti­ges Erlö­schen des Widerrufsrechts

Ihr Wider­rufs­recht erlischt bei einem Ver­trag über die Lie­fe­rung von nicht auf einem kör­per­li­chen Daten­trä­ger befind­li­chen digi­ta­len Inhal­ten vor­zei­tig, wenn Sie aus­drück­lich zuge­stimmt haben, dass wir mit der Aus­füh­rung des Ver­tra­ges vor Ablauf der Wider­rufs­frist begin­nen und Sie Ihre Kennt­nis davon bestä­tigt haben, dass Sie durch Ihre Zustim­mung mit dem Beginn der Aus­füh­rung des Ver­tra­ges Ihr Wider­rufs­recht ver­lie­ren oder wenn wir die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht haben.

Wider­rufs­for­mu­lar

Das nach­fol­gen­de Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar fin­den Sie hier:

___________________________________________________________________________

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, kön­nen Sie die­ses For­mu­lar verwenden.)

An
Inter­na­tio­na­les Doku­men­tar­film­fes­ti­val Mün­chen e.V, Dach­au­er Str. 116, 80636 München,

E‑Mail info@dokfest-muenchen.de

Hier­mit widerrufe(n) ich/​wir (*) den von mir/​uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienst­leis­tung (*)

_________________________________ _____________________________

_________________________________ _____________________________

_________________________________ _____________________________

- Bestellt am (*)/​erhalten am (*)
- Name des/​der Verbraucher(s)
- Anschrift des/​der Verbraucher(s)
- Unter­schrift des/​der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)
- Datum

______________________
(*) Unzu­tref­fen­des streichen.


  • 10.2 Kein Wider­rufs­recht steht den Ver­brau­chern im Fal­le des Erwerbs von Ein­tritts­kar­ten für Ver­an­stal­tun­gen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu.

11. Jugend­schutz

  • 11.1 Der VoD-Dienst wie auch das Ange­bot zur Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen rich­ten sich an geschäfts­fä­hi­ge Per­so­nen ab 18 Jahren.
  • 11.2 Der Anbie­ter behält sich vor, ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gen­de Ange­bo­te mit zeit­li­chen Beschrän­kun­gen anzu­bie­ten, den VoD-Dienst für sons­ti­ge Jugend­schutz­pro­gram­me zu öff­nen, oder deren Zugang durch ein AVS oder eine Jugend­schutz-PIN zu beschränken.

12. Haf­tung

  • 12.1 Der Anbie­ter haf­tet aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz aus jedem Rechts­grund unein­ge­schränkt:
    a) bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit,
    b) bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit,
    c) auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
    d) auf­grund zwin­gen­der Haf­tung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • 12.2 Ver­letzt der Anbie­ter fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Bestim­mun­gen unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Anbie­ter nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Rech­te­inha­ber regel­mä­ßig ver­trau­en darf.
  • 12.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Anbie­ters aus­ge­schlos­sen. Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Anbie­ters für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und die per­sön­li­che Haf­tung sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Angestellten.

13. Kün­di­gungs­recht aus wich­ti­gem Grund

Das Kün­di­gungs­recht aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Für den Anbie­ter liegt ein wich­ti­ger Grund ins­be­son­de­re vor, wenn Endkunde*in gegen Ziff. 5.3, 5.4 oder 5.5 die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ver­stößt oder wenn Endkunde*in gegen Rege­lun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen, Rech­te Drit­ter oder gesetz­li­che Rege­lun­gen ver­stößt und die Ver­stö­ße trotz Abmah­nung mit Frist­set­zung durch den Anbie­ter nicht abstellt.

14. Ver­trags­spra­che

Für den Ver­trags­schluss ste­hen fol­gen­de Spra­chen zur Ver­fü­gung: Deutsch, Eng­lisch. Bei Strei­tig­kei­ten über die Aus­le­gung von Rege­lun­gen gilt im Zwei­fel die deutsch­spra­chi­ge Ver­si­on als vorherrschend


15. Ände­rung der Nutzungsbedingungen 

  • 15.1 Der Anbie­ter ist jeder­zeit und ohne Nen­nung von Grün­den berech­tigt, weni­ger gewich­ti­ge Bestim­mun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen zu ändern, sofern dies nicht zu einer Umge­stal­tung des Gesamt­ge­fü­ges des Ver­trags­ver­hält­nis­ses führt. Zu den gewich­ti­gen Bestim­mun­gen gehö­ren ins­be­son­de­re die Rege­lun­gen, durch die Art und Umfang der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen, die Lauf­zeit und die Kün­di­gung bestimmt werden.
  • 15.2 Der Anbie­ter ist zudem berech­tigt, Bestim­mun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen zu ändern, soweit dies zur Besei­ti­gung von Schwie­rig­kei­ten bei der Durch­füh­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses auf­grund von nach Ver­trags­schluss ent­stan­de­nen Rege­lungs­lü­cken erfor­der­lich ist. Erfor­der­lich kann dies ins­be­son­de­re im Fal­le neu­er tech­ni­scher Ent­wick­lun­gen, Geset­zes­än­de­run­gen, Ände­run­gen der Recht­spre­chung oder ähn­li­cher trif­ti­ger Grün­de sein.
  • 15.3 Endkunde*in wird über die Ände­run­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen benach­rich­tigt. Wider­spricht Endkunde*in der Gel­tung der neu­en Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht inner­halb von zwei Tagen nach dem Emp­fang der E‑Mail, gel­ten die geän­der­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen als ange­nom­men. Der Anbie­ter wird Endkunde*in in der E‑Mail auf die Wider­spruchs­mög­lich­keit und sei­ne Fol­gen sowie die Bedeu­tung der Frist geson­dert hin­wei­sen. Wider­spricht Endkunde*in der Ände­rung der Nut­zungs­be­din­gun­gen, behält sich der Anbie­ter das Recht vor, den Ver­trag mit Endkunde*in zu kündigen.

16. Online­streit­bei­le­gung; Streitschlichtung

  • 16.1 Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat zur außer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung von ver­brau­cher­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten eine Online-Platt­form ein­ge­rich­tet, wel­che unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu fin­den ist.
  • 16.2 Der Anbie­ter wird nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le im Sin­ne des VSBG teil­neh­men und ist hier­zu auch nicht ver­pflich­tet. Unse­re E‑Mailadresse lau­tet: info@dokfest-muenchen.de.

17. Schluss­be­stim­mung

  • 17.1 Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das UN- Kauf­recht (CISG) fin­det kei­ne Anwen­dung. Bei Verbrauchern/​innen gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.
  • 17.2 Ände­run­gen eines Nut­zungs­ver­trags bedür­fen der Schrift­form. Münd­li­che oder schrift­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht. § 126 Abs. 3 BGB fin­det Anwendung.
  • 17.3 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se nich­tig oder unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.
...